Appell des Bundesverbands kommunale Filmarbeit: Filmabgabe an die FFA soll weitergezahlt werden

In einem Appell an seine Mitglieder empfiehlt der Bundesverband kommunale Filmarbeit (Frankfurt/Main), der Dachverband von 140 Kommunalen Kinos in Deutschland, weiterhin ohne Vorbehalt die Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz zu zahlen und sich so zu der jahrelang erfolgreich praktizierten Solidargemeinschaft der Branche für den deutschen Film und die Kinokultur zu bekennen.
Hintergrund ist das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das zwar die Erhebung einer Filmabgabe grundsätzlich als rechtlich zulässig ansieht, zugleich aber Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG) äußert, da hier die Kinos mit einer gesetzlichen Filmabgabe belegt werden, die Fernsehanstalten aber ihre Beiträge zur Förderung des deutschen Films an die FFA (Filmförderungsanstalt) mit deren Vorstand und Präsidium aushandeln können. Damit revidierte das Gericht das Urteil des Verwaltungsgerichts, das eine diesbezügliche Klage einzelner Filmtheaterbesitzer und der großen Kinokette „CineStar“, die seit Jahren gegen die Filmabgabe kämpfen, zurückgewiesen hatte.
Der Rechtsstreit liegt nunmehr beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, die jedoch frühestens in zwei bis drei Jahren zu erwarten ist.
Auf dem Prüfstand steht formal das Filmförderungsgesetz 2003. Da aber das neue FFG in der Struktur nicht viel anders gestaltet ist, betrifft die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auch das neue Gesetz und die aktuellen Abgaben. Die Entscheidung führt nun dazu, dass vermehrt Filmtheaterbesitzer ihre Abgabe nur noch unter Vorbehalt leisten und möglicherweise weitere Kläger gegen das neue Gesetz auftreten. Die FFA droht damit handlungsunfähig zu werden, da sie die Gelder nicht ausgeben darf, die unter Vorbehalt geleistet wurden.
Der FFA-Vorstand hat deshalb im Sinne einer gebotenen vorsichtigen Wirtschaftsplanung zunächst sämtliche Ausgaben, für die es keine vertraglichen Bindungen und Verpflichtungen gibt, gestoppt, unter anderem die Zuschüsse für die Kongresse des HDF (Hauptverband deutscher Filmtheater) in Baden-Baden und des Bundesverbandes kommunale Filmarbeit in Neubrandenburg.
Der Vorstand des Bundesverbandes kommunale Filmarbeit steht im engen Dialog mit der FFA sowie den Vertretern der anderen Kinoverbände. Für den Fall, dass die FFA durch massive Vorbehaltszahlungen handlungsunfähig wird, droht eine nachhaltige Schädigung des deutschen Films und der deutschen Kinobranche. Dies beträfe dann auch die geplante Unterstützung der Kinos für die Umrüstung zur Digitalisierung.
Es erscheint notwendig, Partikularinteressen zurückzustellen, um das Gesamtgefüge nicht zu gefährden und eine im Großen und Ganzen gut funktionierende Einrichtung nicht nur am Leben zu halten, sondern auch darin zu unterstützen, dass sie weiterhin ihre filmkulturellen Aufgaben erfüllen kann.
(nach einer Pressemitteilung des BV Kommunale Filmarbeit)
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