Mediatage Nord 2008

Von Lok bis lustig – Von der Idee zum Schutzrecht

Wann und wie wird aus einer Idee ein schutzfähiges Gut? Wo hört das erlaubte
Nachahmen auf und wo fängt das verbotene Plagieren an? Antworten auf diese
Fragen gaben in lockerem Zwiegespräch „Werner“-Erschaffer Brösel, alias
Rötger Feldmann, und sein Anwalt Dr. Ulrich Gabriel auf den Mediatagen Nord
2008. Sie erzählten, wie aus einer Unterhaltung am Tresen unter Freunden die
Idee für die Abenteuergeschichten eines biertrinkenden Motorradfahrers
geboren wurde, aus der später an Brösels Schreibtisch die Comicfigur und
Marke „Werner“ entstand. Außerdem berichtete Christian Fritz vom Kieler
Designbüro ma design über das Spannungsfeld zwischen Produktentwicklung und
Schutzrechten. Mehr als 100 Zuhörer kamen zur Veranstaltung „Von Lok bis
lustig – Design aus Schleswig-Holstein“ von Wirtschaftsförderung und
Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) und Design-Initiative
Nord e.V.

Es begann in der Kieler „Kneipe“: Brösel und einige seiner Freunde saßen in
der „Erbse“ in Kiel, tranken Bier und unterhielten sich. Sie spannen herum,
erzählten sich Geschichten und irgendwann saß eine Idee am Tisch, namenlos,
aber mit vielen Eigenschaften, die den späteren Comic-Helden „Werner“
ausmachen sollten. Diese Idee, die „einfach so“ im Gespräch entstanden war,
entwickelte Brösel schließlich zu einer Figur weiter, gab ihr ein Gesicht
und einen Namen, füllte sie mit Leben. Und so wurde aus einer „schutzlosen“
Idee, die grundsätzlich von jedem aufgegriffen werden darf, ein
schutzfähiges Gut namens „Werner“. „Entsprechend dem Motto ’Die Gedanken
sind frei’ kann eine Idee an sich nicht monopolisiert werden“, erklärte
Rechtsanwalt Ulrich Gabriel. Aber sobald „eine persönliche, geistige
Schöpfung der Umwelt offenbar wird“, beispielsweise in Form von Bildern oder
Texten, dann wird aus einer Idee ein schutzfähiges Gut. Das Urheberrecht
beginnt zu greifen. Wenn aber Produkte aus dieser nun urheberrechtlich
geschützten Idee entstehen, seien es Bücher, T-Shirts, das Bier „Bölkstoff“
oder die legendäre „Hühnerfußkappe“ von Werner, eine Kopfbedeckung für
Motorradfahrer mit Hühnerfüßen verziert, müssen die Schutzrechte explizit
angemeldet werden. Hier greifen dann für das Produkt technische
Schutzrechte, wie das Patent und Gebrauchsmuster, oder für das Design
gestalterische Schutzrechte, wie das Geschmacksmuster.

Beispiele aus der Arbeit des renommierten Kieler Designbüros ma design
stellte Christian Fritz vor. Mehr als 50 Mal ist ma design bislang für seine
Produktgestaltungen ausgezeichnet worden. Die Palette reicht vom Frontlader
AX85 für die Mecalac Ahlmann-Gruppe über die Lokomotive Maxima 40CC für
Voith Turbo bis hin zum DSL-Modem Speedport W 900V und die SetTopBox X 300T
für die Deutsche Telekom AG.

Birgit Binjung vom Servicecenter Schutzrechte der WTSH wies darauf hin, dass
es Sinn macht, sich vorab über Schutzrechte zu informieren. „Mit dem
Servicecenter Schutzrechte liefern wir Unternehmen individuelle und
umfassende Informationen zu Schutzrechten durch schnelles und gezieltes
Zugreifen auf weltweite Daten und bieten Beratung, Unterstützung und
Informationen rund um das Thema gewerbliche Schutzrechte an“, so Binjung. So
könnten Unternehmen Doppelentwicklungen sowie kostspielige und
wettbewerbsrelevante Schutzrechtsverletzungen verhindert und blieben immer
über die neuesten Entwicklungstendenzen und Aktivitäten Ihrer Mitbewerber
auf dem Laufenden.

Aber natürlich denkt nicht jeder Künstler oder Kreative gleich an
Schutzrechte und Verwertungsmöglichkeiten seiner Ideen. Denn, so
Rechtsanwalt Gabriel: „Würde man anfänglich an alles denken, wäre man wohl
nicht mehr kreativ.“

(nach einer Pressemitteilung der Mediatage Nord)

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