Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien – ULR
Die ULR war die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für privaten Hörfunk und privates Fernsehen in Schleswig-Holstein. Seit dem 1. März 2007, dem Inkrafttreten des gemeinsamen Medienstaatsvertrags der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, sind die ULR und die Hamburger Medienanstalt (HAM) zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) fusioniert.
- gemeinnütziger Organisationen mit kultureller oder pädagogischer Ausrichtung und
- nicht auf Gewinn abzielender Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung im Bereich der Rundfunkproduktion und des Journalismus.
Dabei war die Unterstützung und Förderung der kulturellen Filmarbeit insbesondere mit Blick auf die Nachwuchsförderung der ULR seit jeher ein besonderes Anliegen. Allein der Verein Kulturelle Filmförderung e. V. wurde in den 90er Jahren mit mehr als zwei Millionen DM gefördert, die dieser zur Einzelprojektförderung einsetzte. Die ULR darf allerdings für die Förderung des Vereins keine Rundfunkgebührenmittel einsetzen, sondern hat dafür auf eigene Einnahmen, also solche aus Rundfunkabgaben, Verwaltungsgebühren und sonstige Einnahmen zurückzugreifen.
Das Verfahren läuft wie folgt ab: Der Verein Kulturelle Filmförderung e. V. stellt bei der ULR einen Förderungsantrag, den die ULR im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bescheidet. Nach Bewilligung kann der Verein die im laufenden Haushaltsjahr zugesagten Förderungsmittel seinerseits Filmschaffenden für die Produktion, den Vertrieb bzw. Verleih und die Präsentation des jeweiligen Projekts zur Verfügung stellen. Nach Abrechnung durch die Begünstigten hat der Verein seinerseits die Verwendung der Gelder gegenüber der ULR nachzuweisen. Nicht verwendete Mittel sind von dem Verein an die ULR zurück zu zahlen.