MA HSH rügt Jugendschutzverstoß bei Hamburg 1
Der regionale Fernsehveranstalter Hamburg 1 hat mit einem Beitrag im Rahmen der Sendung „Kino News TV“ am 30. August 2007 gegen § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Dies stellte der Medienrat der MA HSH auf seiner jüngsten Sitzung fest und sprach eine förmliche Beanstandung aus. Hamburg 1 hatte im Tagesprogramm zwischen 15 und 16 Uhr einen Beitrag über den Horrorfilm „28 Weeks Later“ zunächst mit Bewegtbildern angekündigt und dann ausgestrahlt. Der Beitrag stellte den Film anhand von Filmausschnitten, Off-Kommentaren und O-Tönen vor und illustrierte ihn mit Horrorszenen, deren Frequenz und Intensität sich im Lauf des Beitrags steigerten. Aus Sicht des Medienrats war der Beitrag aufgrund seiner Gestaltung geeignet, Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Der Sender hätte ihn daher nicht vor 20 Uhr ausstrahlen dürfen.
Hierzu der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs: „Fernsehveranstalter tragen beim Jugendmedienschutz eine große Verantwortung und müssen daher streng auf die Einhaltung von Sendezeitbeschränkungen achten. Horrorszenen, die kleine Kinder überfordern müssen, haben im Nachmittagsprogramm nichts zu suchen. Hamburg 1 hat der MA HSH gegenüber erklärt, die Sendung „Kino News TV“ wegen der damit zusammenhängenden potenziellen Jugendschutzproblematiken zukünftig nur noch nach 20 Uhr auszustrahlen und hält sich seitdem an diese Absprache. Wir werden das weiterhin beobachten.“
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)