Kopierwerksinsolvenz: AG DOK will Filmbestände retten

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm / AG DOK sorgt sich um die Filmbestände, die im insolventen Berliner Filmkopierwerk Film- und Videoprint eingelagert sind. Denn neben Vorlagen für Serienkopien unterschiedlicher Filmverleiher und einer Fülle von Studentenfilmen verschiedener Filmhochschulen war das seit Februar zahlungsunfähige Labor über Jahre hinweg Auftragnehmer zahlreicher Low-Budget-Produktionen der Genres Dokumentar- und Trickfilm. Aber auch aktuelle Spielfilmproduktionen wie „Yella“ sind dort bearbeitet worden. Das Kopierwerk steht derzeit unter der gerichtlich verfügten Aufsicht eines vorläufigen Konkursverwalters, in den nächsten Tagen soll über die Eröffnung eines Konkursverfahrens entschieden werden.

Seit Mitte März koordiniert die AG DOK über ihren Berliner Vertragsanwalt Andreas Schardt die Interessen betroffener Produzenten und hat seitdem auch das Bundesarchiv und die Filmförderungsanstalt FFA in die Bemühungen zur Rettung der Filmbestände eingeschaltet. Auch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH kümmert sich um den „Fall“. Rund 30 betroffene Produzenten und andere Rechteinhaber haben den Verband seitdem mit der Vertretung ihrer Ansprüche betraut – verhältnismäßig wenige angesichts des katalogisierten Gesamtbestands von exakt 24.227 eingelagerten Filmbüchsen. In einem ersten Schritt musste Rechtsanwalt Schardt – er ist zugleich Direktor des „Kuratoriums Junger Deutscher Film“ – die Konkursverwaltung in einem Gutachten davon überzeugen, dass die im Kopierwerk gelagerten Filme nicht in die verwertbare Konkursmasse fallen, sondern nur treuhänderisch im Namen der jeweiligen Auftraggeber aufbewahrt wurden.

Nun in einem zweiten Schritt die Namen und Adressen dieser Rechteinhaber zu ermitteln, ist eine Sache, sie dann dazu zu bewegen, ihr Material im Kopierwerk auszulösen, eine andere. Denn im Moment gibt der Konkursverwalter – wenn überhaupt – Filmbüchsen nur gegen Zahlung einer völlig überzogenen Bearbeitungsgebühr heraus. Sollte das Konkursverfahren mangels Masse abgelehnt werden, ist besondere Eile geboten, denn dann könnte der Vermieter der Kopierwerksetagen in der Berliner Schlesischen Str. 29-30 die sofortige Räumung veranlassen.

Um das zu verhindern, ist die Beteiligung des Bundesarchivs und der Förderinstitutionen unabdingbar, denn angesichts der drohenden Verluste hilft nur eine Gesamtlösung. Und die kostet Geld – für eine temporäre Anmietung des Filmlagers ebenso wie für den Abtransport an einen sicheren und durch die klimatischen Bedingungen geeigneten Ort zur Aufbewahrung von Filmmaterial. Denn die meisten der betroffenen kleinen und mittelgroßen Produktionsfirmen wären gar nicht in der Lage, das Filmmaterial selbst sachgerecht zu lagern. Hier zu helfen, sieht die AG Dokumentarfilm als konkrete Maßnahme zur Sicherung des deutschen Filmerbes.

Die nötige Zeit für die Sicherung und Aufarbeitung des gesamten Filmbestands zu gewinnen, ist deshalb vorrangiges Ziel der von der AG DOK finanzierten anwaltlichen Bemühungen. Seit zwei Jahren kooperiert die AG Dokumentarfilm zudem als Produzentenverband mit dem Bundesfilmarchiv bei einer Kampagne, mit der Rechteinhaber zur Archivierung ihrer Originale ermutigt werden sollen. Der Depositialvertrag des Bundesarchivs wurde in Abstimmung mit der AG DOK den Bedürfnissen der Rechteinhaber angepaßt, die dadurch alle Verwertungsmöglichkeiten behalten und zudem für das Ziehen weiterer Kopien jederzeit auf ihr Material zurückgreifen können.

In die Debatte um die Novellierung des Filmförderungsgesetzes hat der Verband im Sommer letzten Jahres den Vorschlag eingebracht, angesichts des bevorstehenden digitalen „roll outs“ den Erhalt wenigstens einer analogen Kopierstrecke in Deutschland als förderungswürdige Aufgabe zu formulieren.

Für ergänzende Auskünfte sowie zur Unterstützung betroffener Produzenten steht Ihnen außerdem unser Vertragsanwalt zur Verfügung: Rechtsanwalt Andreas Schardt, Meinekestr. 4, 10719 Berlin, Tel.: 030-88709627, Fax: 030-88709628, Mail: schardt@wrae.de, Web: www.wrae.de.

(nach einer Pressemitteilung der AG DOK vom 21.4.08)

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