Branchentreff zum Thema „Künstlersozialabgabe zur Finanzierung der Künstlersozialkasse“
Die Künstlersozialkasse (KSK) finanziert sich über die Künstlersozialabgabe. JEDER Auftraggeber einer künstlerischen Leistung ist verpflichtet, einzuzahlen – auch wenn der oder die Beauftragten selbst nicht Mitglied der KSK sind. Seit 2007 erfasst und prüft die Deutsche Rentenversicherung abgabepflichtige Verwerter – mit großem Nachdruck und dem ehrgeizigen Ziel, die Ausgaben der KSK zu decken und nicht wie bisher Löcher mit Steuergeldern zu stopfen.
Doch wer ist überhaupt von der Abgabepflicht betroffen und worauf ist sie zu leisten? Viele Gerüchte und Irrtümer kursieren im Internet, dieser Vortrag bringt Klarheit für Filmschaffende ebenso wie für Produzenten und TV-Dienstleister. Rechtsanwalt Andri Jürgensen aus Kiel, der seit Jahren auf das KSK-Recht spezialisiert ist, wird über die veränderten Rechtsbedingungen sprechen und Fragen beantworten.
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein lädt ein:
am Montag, den 21. April 2008, 18 Uhr
in die PUMPE in Kiel, Haßstr. 24, 24103 Kiel
zum Filmworkshop:
„Die Künstlersozialabgabe zur Finanzierung der Künstlersozialkasse“, Referent: Rechtsanwalt Andri Jürgensen
Anschließend freuen wir uns über direkten Austausch beim Get-Together mit kleinem Imbiss.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 17. April 2008 nur unter veranstaltung@ffhsh.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich entweder an Heike Goede in Hamburg: goede@ffhsh.de, Tel.: 040-39837-20 oder an Bernd-Günther Nahm in Kiel: nahm@ffhsh.de, Tel.: 0431-551439.
Wir freuen uns auf einen interessanten und unterhaltsamen Abend.
Eva Hubert, Bernd-Günther Nahm