Zahlen zur Zusammenführung der Filmförderungen aus Schleswig-Holstein und Hamburg

In den Bericht und Kommentar über die Infoveranstaltung der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH) am 20. August 2007 in der Kieler Pumpe (September-Ausgabe von infomedia-sh.de) haben sich einige sachliche Fehler und missverständliche Zahlenangaben eingeschlichen, die wir hiermit richtigstellen.

Die neu firmierte gemeinsame Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH führt ihre Arbeit zukünftig mit folgender finanzieller Ausstattung durch:

Hamburg gibt in die Förderung 6,5 Millionen Euro Steuergelder (davon 1 Mill. für Betriebsmittel).

Schleswig-Holstein gibt 1,5 Mill. (ab 2008 1,8 Mill.) Mittel aus dem 2%-Anteil Rundfunkgebühren (darin enthalten anteilige Betriebsmittel, Sondermittel für z.B. Norddeutscher Filmpreis usw.).

NDR und ZDF geben jeweils 750.000 direkte Fördermittel.

Über den Medienstaatsvertrag erhält die Filmwerkstatt Kiel 300.000 (Fördermittel, Festivals in S.-H., Filmwerkstatt) sowie 138.000 institutionelle Förderung vom Land Schleswig-Holstein.

Ca. 1 Mill. fließen der FFHSH aus Restmitteln der ULR zu (einmalig).

Davon gehen wiederum 450.000 an Projekte des NDR (Mittel nach § 2a des Gesellschaftsvertrags der FFHSH), für den Kieler „Tatort“ sowie Filme in der regionalen „18.15 Uhr-Schiene“ des NDR Fernsehens, soweit sie von Produzenten aus Schleswig-Holstein hergestellt werden (z.B. Nordreportage usw.).

Es verbleiben für die direkte Filmförderung ca. 8,3 Millionen Euro.

Die Vergabe dieser freien, ungebundenen Fördermittel erfolgt über zwei Gremien. Gremium 1 vergibt Fördermittel an Projekte mit Herstellungskosten über 800.000 und Gremium 2 vergibt Gelder an Projekte mit Herstellungskosten bis 800.000 Euro.

Die beiden Gremien sind mit jeweils 6 Personen besetzt. Die Geschäftsführerin der FFHSH, Eva Hubert, sitzt in beiden Gremien. Zum Gremium 1 kommen dann noch drei freie Branchenfachleute sowie je eine Vertreterin von ZDF und NDR. Im Gremium 2 sitzen neben Eva Hubert ebenfalls drei freie Branchenfachleute sowie der Leiter der Filmwerkstatt Kiel, Bernd-Günther Nahm, und eine Vertreterin des NDR. Außerdem werden über einen dreiköpfigen Beirat die speziellen Mittel der Filmwerkstatt in Kiel vergeben.

Die Entscheidungen werden auf der Grundlage der bereits existierenden Förderrichtlinien in Hamburg und Kiel, die von der EU notifiziert sind, getroffen.

Weitere Details sind unter www.ffhsh.de zu finden.

(bgn)

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