ULR rügt Schleichwerbung beim Norderstedter Lokalfernsehprogramm NOA 4
Wegen unzulässiger Schleichwerbung im lokalen Fernsehprogramm NOA 4 im Norderstedter Kabelpilotprojekt hat die ULR jetzt förmliche Aufsichtmaßnahmen gegen den Veranstalter ergriffen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung des Programms von NOA 4 hatte die ULR festgestellt, dass dort am 30.11.2006 ein rund dreiminütiger Beitrag „Aus der Geschäftswelt“ gezeigt worden war, in dem werbewirksam über die Neueröffnung eines Elektrofachmarkts in Henstedt-Ulzburg berichtet wurde. In dem Sendebeitrag interviewte ein NOA 4-Reporter vor Ort den Geschäftsführer und eine Angestellte des Markts sowie verschiedene Kunden. Dabei wurde der Name des Elektrofachmarkts mehrfach erwähnt, ferner noch darauf hingewiesen, welche Waren dort verkauft werden und was sie kosten. Darüber hinaus wurde der Elektrofachmarkt insgesamt einseitig positiv dargestellt. Hierin sah die ULR einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot (§ 43 LRG i.V.m. § 7 Abs. 6 Satz 1 RStV) und überdies das Trennungsgebot (§ 43 LRG i.V.m. § 7 Abs. 3 RStV) als verletzt an. NOA 4 wurde aufgefordert, Verstöße wie die festgestellten zukünftig zu unterlassen. Bei weiteren Rechtsverstößen kann die ULR anordnen, dass die Zulassung für einen bestimmten Zeitraum ruht.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)