Sat.1 Norddeutschland GmbH erhält Zulassung für das Regionalprogramm „17:30 LIVE“
Ab sofort kann die Firma Sat.1 Norddeutschland GmbH das schleswig-holsteinische Regionalprogramm „17.30 LIVE“ in eigener Verantwortung über DVB-T ausstrahlen. Das beschloss der Medienrat der ULR in seiner jüngsten Sitzung und erteilte der Sat.1 Norddeutschland GmbH die hierfür erforderliche Zulassung. Bislang hatte das Unternehmen das Regionalprogramm nur für den Hauptprogrammveranstalter, die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH in Berlin, produziert, der es in seiner Verantwortung und auf der Grundlage der ihm von der ULR zuletzt im Jahr 2004 für die Dauer von fünf Jahren erteilten Lizenz verbreitete.
Mit der Umgestaltung der Lizenzverhältnisse trägt die ULR einer Änderung im 8. Rundfunkände-rungsstaatsvertrag Rechnung. Dieser schreibt vor, dass die Regionalprogramme bei RTL und SAT 1 zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht mehr von diesen selbst veranstaltet werden dürfen, sondern den Regionalprogrammveranstaltern eigenständige Zulassungen erteilt werden müssen. Jedoch muss der Hauptprogrammveranstalter die Finanzierung des Regionalprogramms sicherstellen und die Unabhängigkeit des Regionalprogrammveranstalters organisatorisch gewährleisten. Der Regionalprogrammveranstalter soll überdies auch gesellschaftsrechtlich vom Hauptprogrammveranstalter unabhängig sein.
Hiervon machte die ULR im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), wie zuvor bereits beim Regionalprogramm von RTL, insofern eine Ausnahme, als es sich bei der Sat.1 Norddeutschland GmbH um eine 100-prozentige Tochter des Hauptprogrammveranstalters handelt. Grund hierfür ist, dass die Gesetzesänderung im 8. Rund-funkänderungsstaatsvertrag mit ihren weitreichenden Konsequenzen für die Veranstalter während der laufenden Lizenzperiode des Hauptprogrammveranstalters erfolgt ist, so dass letztlich unter Vertrauensschutzaspekten eine angemessene Übergangsfrist geboten war.
Vor diesem Hintergrund läuft die neue Zulassung für das Regionalprogramm von SAT 1 nur bis zum 30.06.2008. Der Medienrat machte bei seiner Beschlussfassung über die Lizenzerteilung deutlich, dass nach Ablauf der jetzt erteilten Zulassung der dann zu lizenzierende Regionalprogrammveranstalter auch gesellschaftsrechtlich den geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen müsse, die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH diesen also gesellschaftsrechtlich nicht mehr beherrschen dürfe.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)