ULR zur „Medienanstalt Nord“
Der ULR-Medienrat hat jetzt mit einer offiziellen Stellungnahme seine zwölf Forderungen zu der von der Landesregierung ins Auge gefassten Fusion der Landesmedienanstalten ULR und HAM argumentativ unterlegt und dem Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Heinz Maurus, übergeben. Damit setzt der Medienrat, der die auf den Weg gebrachte stärkere Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg im Medienbereich grundsätzlich begrüßt, erneut seine Absicht um, den Fusionsprozess der beiden Landesmedienanstalten konstruktiv zu begleiten. In den zwölf Forderungen, deren Reihenfolge keine Priorität zum Ausdruck bringt, geht es der ULR u.a. um Folgendes:
So fordert die ULR, dass Kiel der Sitz der „Medienanstalt Nord“ sein muss. Eine Standortwahl in Richtung Hamburg würde die bestehenden Tendenzen der medienwirtschaftlichen Ausdünnung in der Fläche des Landes Schleswig-Holstein weiter verstärken. Es besteht die Gefahr, dass die im Raum Kiel/Lübeck ansässigen Medienunternehmen ihren Standort ebenfalls in Richtung Hamburg verlagern. Aus der Sicht eines strukturschwachen Bundeslands wie Schleswig-Holstein, so der Medienrat, ist zudem die Existenz einer Behörde, auch einer kleinen, wegen der mit ihr verbundenen Arbeitsplätze und des zur Verfügung stehenden Budgets immer auch eine raumwirksame Strukturmaßnahme.
Weiter fordert die ULR, dass die Medienkompetenzvermittlung als Schwerpunktaufgabe der „Medienanstalt Nord“ erhalten bleibt. In einer Gesellschaft, die mehr und mehr von audiovisuellen Medien – auch mit problematischen Inhalten – geprägt ist, gewinnt die Medienkompetenz zunehmend an Bedeutung. Gerade auf diesem Gebiet engagiert sich die ULR seit Anfang der 90er Jahre so nachhaltig und erfolgreich, dass ihr vom schleswig-holsteinischen Gesetzgeber bereits 1999 die Medienkompetenzvermittlung als gesetzliche Aufgabe übertragen wurde.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund muss der Offene Kanal als Teil der „Medienanstalt Nord“ erhalten und weiter entwickelt werden. Es hat sich bewährt, dass der Offene Kanal integraler Bestandteil der Landesmedienanstalt ULR ist. Ideen, Impulse und Konzepte des Hauptamts der ULR, die mit sachlichen und personellen Ressourcen des Offenen Kanals umgesetzt wurden, sowie die begleitende Unterstützung, Förderung, aber auch Aufsicht durch die ehrenamtlichen Gremien der ULR haben in den zurückliegenden 14 Jahren dazu geführt, dass sich der Offene Kanal inhaltlich-programmlich kontinuierlich weiter entwickelte und zu einer erfolgreichen Institution der Nahraumkommunikation und der praktischen Medienkompetenzvermittlung wurde.
Schließlich kommt es der ULR darauf an, dass bei der für eine Fusion erforderlichen Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für den audiovisuellen Medienbereich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Optimierung auf der Basis der Erfahrungen beider Länder anzustreben ist. Dabei ist insgesamt auf Deregulierung und Abbau von Bürokratie zu setzen, ohne Bewährtes aufzugeben. So muss die flächendeckende Rundfunkversorgung und Berichterstattung in Schleswig-Holstein erhalten bleiben und bei den Regionalprogrammen müssen schleswig-holsteinische Themen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)