Kulturstaatsministerin Christina Weiss schreibt Innovationspreis des deutschen Films aus

Die Ausschreibung des Innovationspreises des Deutschen Films 2005 geht unter verbesserten Bedingungen an den Start. Das Preisgeld ist von 15.000 auf jeweils bis zu 25.000 Euro gestiegen, in Ausnahmefällen kann auch eine höhere Prämie verliehen werden. Dabei können bis zu drei Preisen vergeben werden.

Kulturstaatsministerin Weiss setzt mit dem Innovationspreis ein weiteres Signal für den Filmstandort Deutschland. Weiss betont: „Der erstmalig 2002 verliehene Preis hat gezeigt, dass mit ihm die Realisierung neuer Ideen und herausragender Projekte wirkungsvoll unterstützt wird. Der Innovationspreis des deutschen Films ist ein gutes Instrument, um die Leistungsfähigkeit und Entwicklung des Filmwesens in Deutschland zu verbessern.“

Filmschaffende und -interessierte, Institutionen und Organisationen können sich mit innovativen Projekten bis zum 31. Juli 2005 formlos bei folgender Adresse bewerben:

Bundesarchiv, z.Hd. Frau Fülöp
Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz,
Tel.: 0261-505-465, Fax: 0261-505-368.

Den Einreichungen sind beizufügen:

  • eine ausführliche Darstellung der für eine Auszeichnung vorgeschlagenen Innovation.
  • eine Bewertung ihrer Folgen für die Leistungsfähigkeit oder für die Fortentwicklung des Filmwesens.

Zur Weitergabe an die Jury werden die Einreichungen in 7-facher Ausfertigung erbeten.

Die Auszeichnungen werden zusammen mit dem Deutschen Drehbuchpreis am 3. November 2005 an der Hochschule für Film und Fernsehen in Potsdam-Babelberg verliehen.

(nach einer Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin)

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