ULR-Medienrat fordert: “Gleiches Recht für alle!”
ULR-Medienratsvorsitzender bekräftigt Forderung nach gemeinsamer Aufsicht für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter; Warnung vor noch mehr Werbung und Qualitätsverlust im öffentlich-rechtlichen Programm
Der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Ekkehard Wienholtz, hat seine Forderung nach einer gemeinsamen Aufsicht für öffentlich-rechtliche und private Veranstalter bekräftigt. In einer Diskussion zum Thema “‘Sind die noch zu retten?’ – der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Krise” beim 9. Mainzer Mediendisput erklärte Wienholtz, dass auch im dualen Rundfunksystem endlich gleiches Recht für alle gelten müsse. “Werbeverstöße im öffentlich-rechtlichen Programm dürfen nicht sanktionsfrei bleiben, während die Landesmedienanstalten die selben Verstöße bei der privaten Konkurrenz mit Abmahnungen und Bußgeldern ahnden. Und auch Gewaltdarstellungen zur besten Fernsehzeit sind unter Jugendschutzaspekten nicht deswegen harmloser, weil sie nicht im privaten, sondern im öffentlich-rechtlichen Fernsehen stattfinden. Nur durch eine gemeinsame unabhängige Aufsichtsinstanz lässt sich die gleiche Anwendung der Bestimmungen zur Werbung, zum Kinder- und Jugendschutz und zur Wahrung der Menschenwürde gewährleisten und lassen sich Ungleichbehandlungen privater und öffentlich-rechtlicher Veranstalter strukturell vermeiden”, so Wienholtz.
Wienholtz mahnte eine empörungsfreie Diskussion zu diesem Thema an. Dabei gehe es um die Frage, ob das duale System im 21. Jahrhundert noch immer nach der traditionellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihm folgenden Gesetzgebung der vergangenen Jahrzehnte regulierbar sei. Nach seiner Auffassung haben die vielfältigen technischen und ökonomischen Veränderungen in der Rundfunklandschaft zu einem Verfassungswandel geführt, der zu einem Überdenken herkömmlicher Positionen geradezu herausfordert. Dazu einen konstruktiven Beitrag zu leisten, sei Aufgabe der Verantwortlichen in der Medienpolitik.
In der Diskussion betonte Wienholtz die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich nach seiner Einschätzung weder finanziell noch programmlich in einer existentiellen Krise befindet. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Erhöhung der Rundfunkgebühren warnte Wienholtz die Programmverantwortlichen aber davor, die aus ihrer Sicht unzureichende Gebührenerhöhung durch noch mehr Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Programm zu kompensieren: “Solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk gebührenfinanziert ist und ihm zusätzlich noch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring zustehen, ist von ihm zu erwarten, dass er sich strikt an die Werbebestimmungen hält und in Zweifelsfällen eher auf Werbung und Sponsoring verzichtet.”
Nach Einschätzung von Wienholtz darf die Gebührenerhöhung auch nicht als Ausrede missbraucht werden, weitere Abstriche bei der Programmqualität zu machen. “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Quote nicht zum Maß aller Dinge machen. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass er immer häufiger dazu neigt, sich an die private Konkurrenz anzunähern, statt sich klar von ihr abzugrenzen. Da die Orientierung eher nach unten als nach oben erfolgt, kann dies auf Dauer der Programmqualität nicht zuträglich sein. Hier sind die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Ende nicht doch in eine Qualitätskrise geraten zu lassen,” so Wienholtz.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)