ULR: Änderung des Landesrundfunkgesetzes stärkt Regionalprogramme
Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) sieht gute Chancen, dass durch die am 24.9.2004 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedete Änderung des Landesrundfunkgesetzes dauerhaft ein qualitativ hochwertiger Schleswig-Holstein-Bezug in den Regionalprogrammen der privaten Veranstalter RTL und SAT 1 gewährleistet wird. Gleichzeitig garantiere das Gesetz dem Zuschauer Authentizität, denn es schreibt vor, dass die Sendebeiträge der regionalen Fensterprogramme sowohl in Schleswig-Holstein gestaltet und produziert als auch im Sendegebiet technisch zusammengeführt werden.
“Die jetzt erfolgte gesetzliche Stärkung der Regionalprogramme, die von der ULR aufgrund nachgewiesener inhaltlicher Programmdefizite seit geraumer Zeit gefordert wurde, sichert die notwendige aktuelle Darstellung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in Schleswig-Holstein auch bei der ab dem 08.11.2004 bevorstehenden Verbreitung im digitalen Fernsehen”, so Ekkehard Wienholtz, Vorsitzender des ULR-Medienrats. “Der Zuschauer wird auch zukünftig ein wahrhaftiges Abbild unseres Bundeslandes in den Regionalprogrammen von RTL und SAT 1 erhalten, denn nur Journalisten und Aufnahmeteams aus der Region wissen, was die Menschen hier bewegt, und nur sie können das auch authentisch in ihren Beiträgen umsetzen.”
(nach einer Pressemitteilung der ULR)