MSH-Branchentreff zum Thema „Förderung durch die MSH“ – eine gelungene Informationsveranstaltung

Am 4. März 2004 hatte die MSH zum jährlichen Branchentreff mit dem Thema „Förderung durch die MSH“ in ihr Lübecker Quartier in die Schildstraße eingeladen. Vor rund 40 interessierten Gästen aus der schleswig-holsteinischen Filmszene referierte MSH-Geschäftsführer Roland Schmidt über die Veränderung der Verfahrensweise bei der Anrechnung des Regionaleffektes, die Verteilung von Rechten zwischen NDR und geförderten Produzenten und die Bearbeitungsphase zwischen Antragsschluss und Beiratsentscheid. Zwischenfragen aus dem Publikum waren erwünscht und führten zum Teil zu einer lebhaften Vertiefung und Diskussion der Themen.

Die zwischen Hamburger Filmförderung (FFH) und MSH beschlossene wechselseitige Anerkennung von Regionaleffekten bis zu 25 Prozent wurde allgemein begrüßt. Auch wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass es der MSH gelingen möge, weitere Abkommen dieser Art mit anderen Bundesländern abzuschließen. Besonders lebhaft ging es bei der Frage zu, inwieweit die Produzenten verpflichtet seien zu prüfen, ob alle mit ihnen zusammenarbeitenden Firmen und Personen tatsächlich aus den beiden Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein kommen (d.h. hier versteuert werden), soweit es für den Regionaleffekt von Relevanz wäre. Roland Schmidt sieht die ausschließliche Verantwortung diesbezüglich bei den jeweiligen Produzenten und unterstrich die Kontrollfunktion der MSH in dieser Sache. Im Publikum wurde dies unterschiedlich beurteilt.

Im zweiten Teil des Referats erläuterte Schmidt die Handhabung des anteiligen Rechteerwerbs des NDR an aus NDR-Mitteln durch die MSH geförderten Produktionen. Hierzu sei an dieser Stelle auf den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung zwischen NDR und MSH auf der Website der MSH unter dem Unterpunkt „Förderpolitik“ (www.m-s-h.org/foerderungen/foerderpolitik_Rechteverteilung.htm) verwiesen. Festzuhalten bleibt hier besonders, dass gemäß dieser Vereinbarung dem NDR ein einmaliges Senderecht und zwar zur Erstausstrahlung (!) an geförderten Film- und Fernsehproduktionen (als Ausstrahlung in allen Dritten Fernsehprogrammen oder im Ersten Programm der ARD) zusteht.

Zu guter letzt erläuterte Roland Schmidt noch, wie nach Antragsschluss mit den Förderungsanträgen weiter verfahren wird und welche Zeiträume und internen Fristen für den Antragssteller von Interesse sein könnten.

Insgesamt vertiefte diese rund zweistündige Informationsveranstaltung der MSH die Transparenz der behandelten Themen für ein interessiertes Fachpublikum und förderte die Kommunikation zwischen diesem und der MSH, was beides sehr zu begrüßen ist. (hsch)

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