Stärkung der Medienstandorte, Hilfe für Produzenten
Die Filmförderungen in Hamburg und Schleswig-Holstein unterzeichnen ein Abkommen zur wechselseitigen Anerkennung der Regionaleffekte.
Erleichterung für Produzenten und Fachkräfte aus Schleswig-Holstein und Hamburg: Die FilmFörderung Hamburg und die MSH – Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein haben als erste Länderförderungen in Deutschland eine Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung von Regionaleffekten zwischen den beiden Bundesländern unterzeichnet. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Bis jetzt gilt die Regel, dass mindestens 100 Prozent des Fördergeldes, was aus dem jeweiligen Bundesland kommt, auch in der Region ausgegeben werden muss. Häufig liegt der geforderte Regionaleffekt bei 150 Prozent. Hier haben sich nun die Förderungen aus Schleswig-Holstein und Hamburg auf eine Liberalisierung geeinigt. Ab sofort können Produzenten für ihre Projekte bis zu 25 Prozent des von der Förderung vorgegebenen Regionaleffektes im Fördergebiet des Partnerlandes erzielen. Die Projekte müssen nicht gemeinsam gefördert worden sein.
„Das ist eine enorme Erleichterung für die Produzenten in beiden Ländern“, erläutern Roland Schmidt, Geschäftsführer der MSH, und Eva Hubert, Geschäftsführerin der FilmFörderung Hamburg, die innovative Vereinbarung. So können die Hamburger Produzenten beispielsweise ohne Probleme auf Drehorte in Schleswig-Holstein zurückgreifen, die Produzenten aus Schleswig-Holstein von den Hamburger Fachkräfte profitieren.
Die erarbeitete Regelung und die damit verbundene enge Kooperation zwischen zwei Länderförderungen ist in Deutschland ein Novum und ein wichtiges Signal für die weitere enge Zusammenarbeit der Filmförderungen in beiden Regionen.
(nach einer Pressemitteilung von FFHH und MSH)
Beispielrechnung zur Auswirkung der neuen Regelung (MS Excel Datei, 36 kB)
Interview mit Eva Hubert und Roland Schmidt zur neuen Regelung