ULR erlässt Jugendschutzsatzung für digitale Fernsehprogramme

Der Medienrat der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung die dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag angepasste „Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreiteten Programmen des privaten Fernsehens (Jugendschutzsatzung – JSS)“.

Die Satzung, die inhaltlich übereinstimmend von allen Landesmedienanstalten zu erlassen ist, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein privater Fernsehveranstalter den Jugendschutz in digitalen Fernsehprogrammen mit einer zusätzlichen Verschlüsselung einer Sendung (Vorsperrung) sicherstellen kann und wie die Freischaltung zu erfolgen hat.

Bei ordnungsgemäßer Vorsperrung und Freischaltungstechnik können Sendungen, die ab 16 Jahren freigegeben sind und deshalb aus Jugendschutzgründen erst ab 22.00 Uhr ausgestrahlt werden dürften, ausnahmsweise schon davor verbreitet werden. Sendungen, deren Altersfreigabe bei 18 Jahren liegt und die erst ab 23.00 Uhr gezeigt werden dürften, können bereits ab 20.00 Uhr ausgestrahlt werden.

Der Text der Neufassung der Jugendschutzsatzung kann bei der ULR unter www.ulr.de abgerufen werden.

(nach einer Pressemitteilung der ULR)

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