Neues Filmförderungsgesetz tritt in Kraft
Kulturstaatsministerin Christina Weiss begrüßte am 19.12.2003 nachdrücklich die Zustimmung des Bundesrats zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG): „Ich freue mich, dass der Weg für das neue FFG nun frei ist. Damit kann ab dem 1. Januar 2004 das Marketing für den deutschen Film entscheidend verbessert werden.“
Eines der Kernanliegen des neuen FFG ist die Verbesserung der Absatzförderung, deren Mittel um über 100 Prozent erhöht werden. Der deutsche Film brauche, so Weiss, ein maßgeschneidertes Marketing, um ihm vor allem den internationalen Markt besser zu erschließen. „Good bye, Lenin!“ habe gezeigt, dass deutsche Filme auch im Ausland großen Erfolg haben können.
Mit der Novelle steigt das Fördervolumen von rund 46 Mio. Euro auf rund 64 Mio. Euro, somit um etwa 40 Prozent. Das ist insbesondere der Bereitschaft der Fernsehveranstalter zu verdanken, die ihre freiwilligen Leistungen an die Filmförderungsanstalt auf 22,4 Mio. Euro verdoppelten. Die Erhöhung des Fördervolumens wird außerdem von der Kino- und Videowirtschaft finanziert, deren Abgaben maßvoll erhöht worden sind.
Im Hinblick auf die von Kinobetreibern geäußerte Kritik an der Erhöhung der Filmabgabe wies die Kulturstaatsministerin darauf hin, dass nach Angaben der Filmförderanstalt (FFA) die Abgabe für den Kinobetreiber durchschnittlich nur etwa 1,5 Cent pro Kinokarte betrage. Die Belastung halte sich also sehr in Grenzen. Außerdem komme das neue FFG nicht zuletzt auch den Kinos zugute, betonte Weiss. Denn: „Je erfolgreicher der deutsche Film, umso voller die Kinos.“ Insbesondere die erhöhte Absatzförderung trage dazu bei, dass zusätzliche Zuschauer in die Kinos gebracht werden. Zudem könnten die Kinobetreiber selbst – insbesondere Programmkinos – direkte Förderhilfen erhalten.
Gerne komme sie der Bitte der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) nach, auch nach Inkrafttreten des neuen FFG das Gespräch zwischen Politik und Filmwirtschaft fortzusetzen. Frau Weiss: „Wir sind und bleiben der Dialogpartner des deutschen Films.“
Weitere Informationen zum neuen Filmförderungsgesetz finden sich unter www.kulturstaatsministerin.de.
(nach einer Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung)