Mediatage Nord 2003
ULR-Tagung zum Jugendschutz im Internet:
Regulierte Selbstkontrolle auf dem Vormarsch
Erste Erfahrungen mit dem seit April geltenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag standen im Mittelpunkt der ULR-Tagung “Jugendschutz im Internet”, die am 26. November im Rahmen der “Mediatage Nord 2003” im Kieler Schloss stattfand. Über 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Pädagogen und Jugendschützer, diskutierten unter der Moderation von Prof. Dr. Petra Grimm, Hochschule der Medien, Stuttgart, mit Vertretern von Aufsichtseinrichtungen und der Internetwirtschaft über Perspektiven und Chancen, aber auch Grenzen des neuen Jugendmedienschutzrechts.
Der Vorsitzende der zentralen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, zugleich Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), zog für die ersten sieben Monate der KJM eine positive Bilanz: “Seit die KJM ihre Arbeit und mit Fernsehveranstaltern und Internetanbietern den Dialog aufgenommen hat, sind beim Jugendmedienschutz, insbesondere im Internet, deutliche Wirkungen spürbar. Die Branche nimmt die Vorgaben der KJM ernst, sie ist in Bewegung gekommen. Im Übrigen: Mit der Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen durch die KJM ist ein Modell für eine regulierte Selbstkontrolle auf den Weg gebracht worden, das ebenfalls Wirkungen zeigt.”
Der Direktor der ULR, Gernot Schumann, stellte heraus, dass durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das Fernsehen und die audiovisuellen Dienste im Netz einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterworfen würden: “Ein logischer Schritt angesichts fortschreitender Konvergenz der Technik und der Inhalte. Noch logischer wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Internetangebote der zentralen Aufsicht der KJM unterworfen hätte.”
Sabine Frank, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Berlin, betonte die Notwendigkeit eines “Vierklangs” beim Jugendmedienschutz: “Ein effektiver Jugendschutz ist nur möglich, wenn Selbstkontrolleinrichtungen, Beschwerdestellen, technische Schutzvorkehrungen und Medienkompetenzvermittlung ineinander greifen.” Friedemann Schindler von jugendschutz.net, Mainz, wies darauf hin, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nur Mindeststandards definiere. Er forderte von den Internetanbietern mehr gesellschaftliche Verantwortung: “Der Jugendmedienschutz kann nur wirksam verbessert werden, wenn die großen Internetportale mit ihren Initiativen künftig deutlich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.”
Der Jugendschutzbeauftragte der Flensburger Orion Versand GmbH, Stefan Goetz, machte deutlich, dass die in Deutschland ansässigen Internetanbieter sich an die Vorschriften hielten: “Es ist aber fraglich, ob der repressive Weg des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und dessen Umsetzung durch die KJM der richtige Weg sind und den Jugendmedienschutz auch wirklich nach vorne bringen.”
Mit dem am 1.4.2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben die Länder den Jugendschutz für den Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und die Telemedien (Medien- und Teledienste) vereinheitlicht. Als zentrales Jugendschutzorgan wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt eingerichtet, in der Vertreter der Landesmedienanstalten, des Bundes und der Länder zusammenarbeiten. Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen privater Anbieter haben die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Zertifizierung durch die KJM wesentliche Aufgaben beim präventiven Jugendmedienschutz eigenverantwortlich zu übernehmen. Für entwicklungsbeeinträchtigende und jugendgefährdende Angebote im Internet sind Filtersysteme und Zugangskontrollmechanismen vorgeschrieben.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)