ULR mit neuem Namen und neuen Aufgaben

“Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR)”, so heißt ab dem 1. April 2003 offiziell die schleswig-holsteinische Landesmedienanstalt. Mit Inkrafttreten des geänderten Landesrundfunkgesetzes (LRG) gehört die noch aus dem Jahr 1985 stammende bisherige Behördenbezeichnung (“Unabhängige Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR)”) der Vergangenheit an. Der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Ekkehard Wienholtz, und der Direktor der ULR, Gernot Schumann, sind mit der neuen Bezeichnung zufrieden. “Der Landtag ist mit seiner Entscheidung einem Vorschlag der ULR gefolgt. Die neue Bezeichnung ist zeitgemäßer und für die rasanten Entwicklungen im Medienbereich offen”, so Wienholtz. “Es war an der Zeit, die bisherige Bezeichnung sprachlich zu entstauben und gleichzeitig den neuen Zuständigkeiten der ULR Rechnung zu tragen. Ich freue mich aber vor allem, dass die bekannte Abkürzung erhalten geblieben ist, sind die drei Buchstaben ULR doch seit langem deutschlandweit ein Markenzeichen für kompetente und staatsferne Medienregulierung”, ergänzte Schumann.

Mit dem Inkrafttreten des LRG und des neu geschaffenen Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) übernimmt die ULR, die 1985 als zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für privaten Hörfunk und privates Fernsehen errichtet worden war, zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben die Programmaufsicht für den Jugendschutz in den so genannten Telemedien. Damit fällt erstmals auch die Überwachung des Jugendschutzes im Internet in den Aufgabenbereich der ULR. Wienholtz und Schumann bewerten die neuen Aufgaben als Herausforderung, der sich die ULR mit neuem Namen und gewohnter Kompetenz stellen werde.

(nach einer Pressemitteilung der ULR)

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