Kulturelle Filmförderung änderte die Richtlinien für Förderung
Im Kieler Kultur- und Kommunikationszentrum “Die Pumpe” fand am 16. Dezember 2002 die zweite ordentliche Jahres-Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein e.V. statt. Die Filmförderung hatte im Oktober letzten Jahres mit Filmbüro Schleswig-Holstein und Filmwerkstatt neue Räumlichkeiten im Gebäude der Kieler “Pumpe” bezogen. Neben den Berichten von Vorstand und Geschäftsführung und der Genehmigung des Haushaltentwurfs waren es vor allem drei Themenbereiche, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedurften:
Neues Vergabegremium
Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung wurde das Gremium zur Vergabe der Fördermittel von vier auf drei Mitglieder verkleinert. Dadurch lassen sich deutliche Einsparungen bei Reise- und Übernachtungskosten erzielen. Auch die Koordination und Vorbereitung der Gremiumssitzungen wird so erheblich erleichtert. Das neue Vergabegremium für das Jahr 2003 besteht aus folgenden Personen: Elsbeth Arlt (freie Künstlerin aus Flensburg), Antje Ehmann (Filmwissenschaftlerin und Kuratorin aus Berlin), Arne Sommer (Drehbuchautor aus Hamburg).
Änderung der Vergaberichtlinien
Eine geplante Europäische Konvention über den Schutz des audiovisuelllen Erbes machte es erforderlich, die Richtlinen der Filmförderungen der Länder und des Bundes zu harmonisieren. Der bisherige Passus zum Thema Archivierung in den Richtlinien der Kulturellen Filmförderung S.-H. lautet wie folgt:
“4. Allgemeine Förderbedingungen – 4.12.
Die Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln nach diesen Richtlinien sind verpflichtet, eine Kopie des produktionsgeförderten Films im Format des Masterbandes der KFF zu überlassen; (bei 16 und 35mm-Filmen kann auch eine Digital-Betacam Kopie eingereicht werden.)”
Er soll ersetzt werden durch folgende bundesweit vereinheitlichte Formulierung:
“Der Antragsteller ist verpflichtet, der Förderung unentgeltlich eine technisch einwandfreie, archivfähige Kopie im Original-Vorführformat der geförderten Produktion zur Archivierung zu übereignen. Auf die Hinterlegung einer Archivkopie kann verzichtet werden, wenn dem Bundesarchiv oder einem anderen fachöffentlich anerkannten Archiv bereits eine Kopie übereignet wurde. Weitere Maßgaben regelt der Darlehensvertrag oder der Zuwendungsbescheid.”
Diese Änderung wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.
Vorstandswahlen
Der bisherige Vorstand bestehend aus Adolf Bollmann (Filmemacher und Produzent aus Rellin), Christoph Corves (Filmemacher und Produzent aus Kiel), Thomas Plöger (Referent für technische Medien und Filmemacher aus Kiel) sowie Claudia Willke (Filmemacherin und Produzentin aus Hamburg) wurde einstimmig für zwei weitere Jahre wiedergewählt.