75. Dokumentarfilm-„Oscars“ – Teilnahmebedingungen

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) vergibt im Bereich Dokumentarfilm zwei Auszeichnungen, eine in der Kategorie „Documentary Short Subjects“ für Filme bis zu 40 Minuten und eine in der Kategorie „Documentary Features“ für Filme über 40 Minuten.

„Documentary Features“ können sich ausschließlich über eine Kinoauswertung in den USA für die Teilnahme am Wettbewerb um den OSCAR für den besten langen Dokumentarfilm qualifizieren:

  • Es können nur Filme eingereicht werden, die innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Fertigstellung im Zeitraum zwischen dem 1.11.2000 und dem 30.09.2002 mindestens eine Woche lang jeweils zwischen 10 und 24 Uhr kontinuierlich und gegen Entgelt in einem Kino im Großraum Los Angeles oder in Manhattan gelaufen sind. Dies gilt für die Formate 16mm, 35mm, 70mm und – neu – auch für 24-Bild progressive-scan Digitalformat (minimale Auflösung 1280 x 1024 Pixel).
  • Als Beleg für die Vorführungen verlangt die AMPAS grundsätzlich die Vorlage des Vorführplans vor Beginn der Vorführungen; außerdem eine Bestätigung des Kinobesitzers über stattgefundene Vorführungen und einen Nachweis über Werbung für die Vorführungen in Gestalt von Anzeigen auf der Filmseite einer bedeutenden Zeitung und Vorlage dieser Anzeigen bei der AMPAS.

Auch „Documentary Short Subjects“ steht diese Teilnahmemöglichkeit offen. Alternativ zu diesem relativ strengen Verfahren können sie sich jedoch auch dadurch für die Teilnahme qualifizieren, dass sie in der Kategorie Dokumentarfilm den Hauptpreis auf einem der von der AMPAS anerkannten Festivals gewinnen. Diese Liste umfasst zwar derzeit nur zehn Festivals (u.a. Clermont-Ferrand, Amsterdam, Sundance); insgesamt gesehen stellt die Möglichkeit über einen solchen Hauptpreis den Sprung in den „OSCAR“-Dokumentarfilm-Wettbewerb zu schaffen, einen wesentlich unkomplizierteren Weg dar als die Vorschriften für Dokumentationen über 40 Minuten.

Für ALLE Filme gelten darüber hinaus die folgenden Basisbestimmungen:

  • Zulässige Formate sind 16mm, 35mm, 70mm und 24-Bild progressive-scan.
  • Eingereichte Filme dürfen nicht mehr als zwei Jahre alt sein und müssen in englischer Sprache gedreht oder englisch untertitelt sein.
  • Es können nur thematisch abgeschlossene, ungekürzte, nicht eigens bearbeitete Produktionen eingereicht werden (also keine Teile von Serien, Kurzfassungen, Einzelelemente größerer Projekte, Bearbeitungen von eigentlich nicht zur Teilnahme berechtigten Filmen o.ä.).
  • Es können nur Filme teilnehmen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten nach den erforderlichen Kinovorführungen bzw. nach der Festivalauszeichnung NICHT im Fernsehen oder Internet gezeigt werden. TV- und Internet-Erstausstrahlungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2002.

Die Anmeldung kann NICHT über die Export-Union erfolgen, sondern muss von den Produzenten selbst in die Wege geleitet werden!

Die Regularien und das Anmeldeformular können bei der Export-Union des Deutschen Films angefordert werden. Für Rückfragen steht Susanne Reinker zur Verfügung, Tel.: 089-599787-15, E-Mail: susanne.reinker@german-cinema.de.

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