DVB-T: Viele Chancen, aber auch Risiken und Nebenwirkungen

„Die ULR begrüßt und unterstützt nach Kräften den voranschreitenden Einführungsprozess von DVB-T (digitales Fernsehen über Antenne) in Norddeutschland, auch wenn, wie sich mittlerweile zeigt, DVB-T neben vielen Chancen auch Risiken und Nebenwirkungen für die schleswig-holsteinische Rundfunklandschaft in sich bringt“, erklärte der Direktor der ULR, Gernot Schumann, anlässlich einer Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Einführung dieser neuen Rundfunkübertragungstechnik. Die Einführung von DVB-T sei kein „Selbstläufer“:

  • So sei nicht sicher, dass die Marktkräfte, insbesondere außerhalb der norddeutschen Ballungsräume wie Bremen, Hamburg und Hannover/Braunschweig, stark genug sind, den Wechsel von der analogen zur digitalen terrestrischen Fernsehversorgung herbeizuführen. Es müsse nicht nur ein neues Sendernetz aufgebaut werden, sondern auch ein quantitativ und qualitativ attraktives Inhalteangebot geben, damit die verbliebenen Terrestrikhaushalte beim Abschalten der analogen Versorgung nicht auf Kabel oder Satellit umsteigen und Kabelhaushalte, um Geld zu sparen, zu DVB-T wechseln.
  • Damit sich DVB-T für die privaten Veranstalter in Schleswig-Holstein „rechnet“, stehe zu erwarten, dass sie bei einem „Inseleinstieg“ in die neue Technik, etwa in Kiel oder Lübeck, die derzeitige analog-terrestrische Programmverbreitung in der Fläche einstellen. Am Ende des Einführungsprozesses von DVB-T würde es möglicherweise nur an der schleswig-holsteinischen Ostküste sowie im Hamburger Umland eine terrestrische Fernsehversorgung geben.
  • Ferner sei zu erwarten, dass RTL und SAT.1 mit der Einführung von DVB-T in Schleswig-Holstein ihre „klassische“ Regionalberichterstattung einstellen wollen.

Nach Auffassung von Schumann sollte DVB-T trotzdem vorangetrieben werden. Die damit verbundenen Chancen würden die Risiken und Nebenwirkungen letztlich überwiegen. Medienpolitisch sei entscheidend, dass DVB-T neben Satellit und Kabel eine dritte Telekommunikationsinfrastruktur für digitales Fernsehen und andere breitbandige digitale Dienste wie schnelles Internet darstellt. DVB-T sei zudem die Chance für mehr Programmvielfalt im terrestrischen Fernsehen. Zudem berge der Umstieg ein hohes wirtschaftliches Potenzial. Als weitere Vorteile von DVB-T nannte er u.a.:

  • Frequenzökonomie – In einem Kanal lassen sich vier TV-Programme im gewohnten Standard ausstrahlen.
  • Zuschauerfreundlichkeit – DVB-T ist nicht nur stationär, sondern auch mit tragbaren Geräten (portabel) und mobil empfangbar.
  • Verbreitungsmöglichkeit für alle digitalisierbaren Inhalte – DVB-T kann insbesondere auch für Hörfunk und als Ersatz für DAB genutzt werden, zudem besteht – auch mobil – die Zugriffsmöglichkeit auf das Internet.
  • Medienpolitische Komponente – DVB-T verringert die Abhängigkeiten der Programmmacher und Zuschauer von Satellit und Kabel.

Abschließend forderte Schumann:

  • das gesetzliche Instrumentarium der ULR den Bedingungen des digitalen Rundfunks anzupassen, so durch Vorschriften, die eine dynamische Festlegung der Bandbreiten gewährleisteten und durch eine gesetzliche Satzungsermächtigung, die die ULR in die Lage versetze, kurzfristig und flexibel auf neue Problemlagen beim Übergang von analogen zur digitalen Terrestrik reagieren zu können,
  • die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags für die Gewährleistung der Regionalberichterstattung zu optimieren und die gesetzliche Ermächtigung für die Landesmedienanstalten zur Förderung der rundfunktechnischen Infrastruktur im Interesse des privaten Rundfunks über den 31.12.2004 hinaus zu verlängern.

(nach einer Pressemitteilung der ULR)

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