Neue Förderrichtlinien der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein
Die Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. hat am 11.12.01 neue Richtlinien für die Filmförderung beschlossen. Diese Richlinien sind ab 1.1.2002 gültig. Sie wurden zusammen mit dem Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet und sind von der EU-Wettbewerbskommission notifiziert worden.
Die Richtlinien können ab sofort per Fax oder E-Mail bei der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein angefordert werden.
Nächster Einreichtermin
Nächster Einreichtermin zur Projektförderung bei der Kulturellen Filmförderung S.-H. ist der
15.01.2002.
Antragsformulare sind bei der Filmförderung in Kiel per Fax oder E-Mail erhältlich.